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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1996 - 9 A 5654/94   

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https://dejure.org/1996,3065
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1996 - 9 A 5654/94 (https://dejure.org/1996,3065)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.05.1996 - 9 A 5654/94 (https://dejure.org/1996,3065)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 9 A 5654/94 (https://dejure.org/1996,3065)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundgebühr; Mindestgebühr; Gleichzeitige Erhebung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verhältnis von Grund- und Mindestgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 314
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2813/12

    Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012 nichtig

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 1996 - 9 A 5654/94 -, NWVBl. 1996, 476, juris Rn. 5.
  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung,

    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sogenannte Fixkosten; invariable Kosten) ganz oder teilweise abgedeckt (vgl. allgemein zum Begriff der Grundgebühr BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 - NVwZ 1987, 231; OVG NW, Urteile vom 20. Mai 1996 - 9 A 5654/94 - ZKF 1997, 36 und vom 25. April 1997 - 9 A 4775/95 - S. 30 des. E. A.).

    Zwar dürfte nach dem Kriterium der Inanspruchnahme allein durch das Vorhalten einer dezentralen Fäkalienentsorgung für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben/Mehrkammeranlagen mit Entsorgungsfahrzeugen über den sogenannten "rollenden Kanal" noch keine hinreichend direkte Beziehung zur öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung vorliegen (a.A. zu § 6 KAG NW, allerdings ohne nähere Begründung, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. April 1997 a. a. O. S. 30 des E. A.), wie dies etwa im Falle der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung (Kanalisation) dann der Fall ist, wenn der Betroffene einen Anschluss an das Leitungsnetz unterhält (vgl. hierzu z. B. OVG NW, Urteil vom 20. Mai 1996 - 9 A 5654/94 - NVwZ-RR 1997, 314 zu § 6 KAG NW).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 9 A 3915/98

    Grundgebühr

    9 A 5654/94 .., KStZ 1997, 239, sondern auch verbrauchsabhängige Kosten umgelegt werden, nämlich für die in §§ 9 und 10 AS 1996 geregelten Leistungsbereiche.

    9 A 5654/94 .., a.a.O.

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